Mindestmaß Einmal genügt. Nur fragen, was der Zweck braucht.

Weniger verlangen, ohne das Risiko zu tragen.

Mindestmaß legt fest, was eine Leistung mindestens braucht: begründet, freigegeben, als Anfrage an die EUDI Wallet. Einmal geprüft, für jede Behörde.

Die Prüfspur 13 Unterlagen eines Antrags, einzeln nachgerechnet

01

Für die Behörde

Zuerst Rückendeckung, dann Zeit.

Wer heute weniger verlangt, trägt das Risiko persönlich. Deshalb bleibt die Liste lang. Mindestmaß setzt dort an.

  1. 1

    Die Begründung steht im Dokument

    Jede Nachweisliste nennt Rechtsgrundlage, Begründung, Version und die Fachperson, die freigegeben hat.

    „Warum fehlt der Nachweis?“

    Sachbearbeitung

    „Warum fehlt der Nachweis?“

    Rechtsgrundlage
    Begründung
    Version
    Freigabe

    Die Antwort wandert von der Person ins Dokument.
  2. 2

    Weniger je Antrag

    Die Anfrage wird kleiner, sobald die Liste freigegeben ist. Das gilt für Leistungen mit geprüfter Liste und für den Anteil, den das Wallet heute trägt.

  3. 3

    Einmal geprüft, überall nutzbar

    Die Prüfarbeit fällt einmal an, nicht in jedem Haus.

    Freigabe: Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschussstellen
    Gleiche Leistung, gleiche Rechtsgrundlage: einmal freigegeben, überall nutzbar.

Ehrlich gesagt In der Förderphase kostet das Facharbeit: Die Freigabe macht eine Fachperson, und die ist knapp. Das Haus bekommt dafür eine belegte, versionierte Fassung dessen, was seine Rechtsgrundlage verlangt.

eIDAS · Art. 5b Wer Wallet-Nachweise annimmt, muss bei der Registrierung angeben, welche Daten er abfragt. Mindestmaß liefert diese Liste, begründet.

Drei Stufen

Phasenleiter

  1. Heute, in der App

    Ableiten und Freigeben

    Eine Leistung durchgerechnet (Unterhaltsvorschuss). In der Förderphase drei bis fünf Nachweislisten, eine davon wird freigegeben. Facharbeit der Behörde, einmal je Leistung.

  2. Förderphase, M2

    Die Freigabe wird automatisch zur Wallet-Anfrage

    Jeder Lauf hinterlässt einen signierten Nachweis mit Versionsnummer der Nachweisliste.

  3. Danach

    Das Mindestmaß ist der Standard

    Innerhalb der Liste kostet nichts eine Erklärung, nur das Mehr.

Bürger: einmal nachweisen. Verwaltung: einmal prüfen.

02

Die Wirkung

Einmal vorlegen. Nur das Nötige. Begründet.

Heute verlangt ein Antrag Urkunden, wo er eine Angabe braucht. Mindestmaß misst erst, was der Zweck braucht, und fragt dann.

  • Für Bürgerinnen und Bürger

    Ein Nachweis, einmal, aus dem Wallet

  • Für die Behörde

    Eine begründete Liste statt einer persönlichen Entscheidung

  • Für die Verwaltung

    Nachweislisten als öffentliche Daten, einmal geprüft

1.801 Verwaltungsleistungen vermessen

8.510 Nachweise, die der Bund dafür verlangt, automatisiert erschlossen

1.801 von 2.760 Leistungen mit Unterlagenliste automatisiert erschlossen (65 Prozent), 387 dokumentiert gescheitert, rund 570 offen. Fachlich freigegeben: noch keine. Stand 2026-08-20.

Was davon trägt die EUDI Wallet heute schon?
2.182
heute aus dem Wallet
952
kommen ins Wallet
5.376
bleiben Papier

Hochgerechnet wird nichts. 11 Nachweislisten von Hand geprüft, 1.790 automatisiert erstellt, noch nicht geprüft. 387 Leistungen ohne verwertbare Unterlagenliste, dokumentiert.

03

Der gerechnete Vorgang

Ein Antrag, Nachweis für Nachweis.

Die Unterlagenliste des Bundes nennt 13 Posten. Was davon heute aus der EUDI Wallet kommt, steht hier einzeln, nichts weggerechnet.

Unterhaltsvorschuss Bewilligung 99107021017000

13 Vorher Unterlagen laut Bund
  1. 01Antragsformular
  2. 02Geburtsurkunde des Kindes
  3. 03Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
  4. 04Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
  5. 05Ausweis bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern
  6. 06Nachweis über den Aufenthaltstitel
  7. 07Unterhaltstitel (Unterhaltsfestlegung, Urkunde, Urteil, Beschluss)
  8. 08Scheidungsurteil, gegebenenfalls Anwaltsschreiben zum Getrenntleben
  9. 09Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
  10. 10Einkommensnachweise über Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
  11. 11Bescheide anderer Unterhaltsvorschussstellen
  12. 12Bescheid des Jobcenters bei laufendem SGB-II-Bezug
  13. 13Schulbescheinigung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr

Wortlaut aus dem öffentlich abrufbaren Stammtext des Bundes, je Nachweis zitiert.

Nachher, in drei getrennten Größen

6

Hat das Wallet heute

  • Familienname family_name
  • Vornamen given_name
  • Geburtsdatum birthdate
  • Geburtsort place_of_birth.locality
  • Anschrift address
  • Staatsangehörigkeit nationalities

Die Größe, die heute zählt: Angaben aus dem Ausweis im Wallet (PID). Feldnamen nach Profil, nicht gegen einen produktiven Aussteller geprüft.

8

Kommt ins Wallet

Vorhaben Keine erreichte Reduktion. Für diese acht Angaben gibt es heute keinen Aussteller im Wallet; sie zählen nicht mit.

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsname und Vornamen des Kindes
  • Vaterschaft anerkannt oder festgestellt
  • Gültiger Aufenthaltstitel
  • Schulbesuch beziehungsweise angestrebter Abschluss
  • Kindergeldbezug für das Kind
  • Laufender SGB-II-Leistungsbezug im Haushalt
  • Früherer Unterhaltsvorschuss bei anderer Stelle
4

Bleibt Papier

  • Antragsformular
  • Unterhaltstitel
  • Scheidungsbeschluss und Anwaltsschreiben
  • Einkommensnachweise über Halbwaisenrente und Unterhaltszahlungen

Gezeigt, nicht herausgerechnet.

Status Jede Zuordnung ist ein Vorschlag, über den eine Fachperson entscheidet. Entwurf, noch nicht freigegeben.

Abdeckung Die Rechnung geht nur auf, wo die Daten sie tragen: 2.760 von 15.095 Leistungen tragen das Unterlagen-Feld überhaupt (Katalog, Stand 2026-08-17). Unterhaltsvorschuss ist eine der bestbelegten Leistungen, keine typische.

04

Der Einstieg

Anfangen beim Unterhaltsvorschuss.

Nicht die größte Leistung, sondern die mit dokumentiertem Vorher und Nachher.

305.942

Entscheidungen über Anträge auf Unterhaltsvorschuss im Jahr 2025. Davon 103.228 Ablehnungen: Jeder dritte Antrag endet ohne Leistung, die Nachweise sind trotzdem eingesammelt. Quelle: UVG-Geschäftsstatistik des BMBFSFJ
  • Begrenzt

    13 Unterlagen, eine Rechtsgrundlage, ein Antrag. Zeile für Zeile prüfbar.

  • Belegt

    Stammprozess, Stammdatenschema und Dokumentsteckbriefe sind beim Bund veröffentlicht.

  • Anschlussfähig

    Was heute aus dem Wallet kommt, kommt aus dem Ausweis. Kein neuer Aussteller nötig.

  1. Förderphase

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Die Nachweisliste, die in der Förderphase fachlich freigegeben wird. Messung vorher und nachher; die Wallet-Anfrage wird erzeugt, Compile-Schritt und signierter Nachweisdatensatz kommen in M2.

    305.942 Antragsentscheidungen 2025

  2. Förderphase

    Bewohnerparkausweis, Gewerbe-Anmeldung als Tausch

    Drei bis fünf Nachweislisten insgesamt, versioniert, bis zur Freigabe gekennzeichnete Arbeitsstände.

    762.400 Gewerbeanmeldungen 2025

  3. Danach

    Wohnsitz-Anmeldung, Erstzulassung eines Fahrzeugs

    Dieselben Meldedaten, derselbe Ausweis im Wallet; von der Person zum Unternehmen.

    5,5 Mio. Umzüge über Gemeindegrenzen 2024, Näherung, 3,4 Mio. Neuzulassungen 2025

Nicht zuerst Wohngeld, Bürgergeld, BAföG: Dort entscheiden Einkommen, Miete und Vermögen, ohne Aussteller im Wallet. Kindergeld, Führungszeugnis: Dort ist kaum etwas zu kürzen.

Die Nachweisliste ist Daten, nicht Software: versioniert, zitierbar und nutzbar für jede Stelle, die dieselbe Leistung führt. Stellt der Bund Nachweispflichten eines Tages maschinenausführbar bereit, wie es die SPRIND-Initiative Law as Code anstrebt, schrumpft der Ableitungsschritt zu einem Import. Bis dahin muss er offenliegen.

05

Das Verfahren

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge.

Erst die Quelle, dann die Lesart, dann die Entscheidung eines Menschen, erst danach die Anfrage.

  1. 01

    Abrufen

    Sechs öffentlich abrufbare FIM-Artefakte des Bundes. Zu jeder Datei werden Quell-URL, Abrufzeitpunkt und SHA-256 mitgeschrieben.

  2. 02

    Ableiten, offengelegt

    Aus dem Freitext „Erforderliche Unterlagen“ wird eine Liste. Der Schritt ist automatisiert und benannt: Jeder Nachweis trägt Zitat und Quelldatei. Das Ergebnis ist ein Vorschlag.

    1 von 15.079 Leistungen führt die Unterlagen strukturiert (XZuFi-Export, Stand 2026-08-10). Alle anderen als Freitext.

  3. 03

    Fachlich freigeben

    Eine benannte Fachperson entscheidet Nachweis für Nachweis, mit Begründung bei jeder Streichung. Ohne Freigabe bleibt alles Entwurf.

  4. 04

    Anfrage an die EUDI Wallet erzeugen und messen

    Aus der freigegebenen Liste wird die Anfrage an die EUDI Wallet (DCQL nach OpenID4VP) erzeugt (Förderphase M2), damit sie nicht von der Liste abweichen kann. Heute zeigt die App eine Vorschau.

Zur Lesart dieser Seite Was in Schreibmaschinenschrift steht, stammt wörtlich aus einem Artefakt. Alles andere haben wir geschrieben.

06

Der Pitch

Einmal durchgespielt, vom Risiko bis zur Anfrage.

Der Pitch in gut zwei Minuten, am Unterhaltsvorschuss.

Zur App Demo. Alle Änderungen bleiben im Browser.

07

Grenzen

Was diese Seite nicht behauptet.

Die Grenzen gehören zur Aussage.

  • Entwurf, keine Freigabe

    Alles Gezeigte ist automatisiert abgeleitet und von keiner zuständigen Stelle freigegeben.

  • Abdeckung der Bundesdaten

    2.760 von 15.095 Leistungen tragen das Unterlagen-Feld überhaupt (Katalog, Stand 2026-08-17). Was nicht in den Artefakten steht, kann diese Schicht nicht messen.

  • Der Bestand ist überwiegend ungeprüft

    1.801 Nachweislisten: 11 von Hand geprüft, 1.790 automatisiert erstellt, noch nicht geprüft. 387 Leistungen ohne verwertbare Unterlagenliste, dokumentiert.

  • „Kommt ins Wallet“ ist ein Vorhaben

    Die 8 geplanten Attestierungen sind ein Programm, keine erreichte Reduktion.

  • Kompilierung folgt in der Förderphase

    Kompilierung und signierter Nachweisdatensatz werden in der Förderphase gebaut; heute existiert die Vorschau.

  • Nicht gegen einen Verifier ausgeführt

    Die Vorschau der Wallet-Anfrage lief gegen keinen Verifier, die Feldnamen sind gegen keinen produktiven Aussteller geprüft.

  • Lizenz unbeschriftet

    Die FIM-Artefakte sind ohne Registrierung abrufbar, tragen aber keine Lizenzangabe. Deshalb heißt es hier „öffentlich abrufbar“.